Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang der Ausgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit einer Gesetzesnovelle, stiegen die Sozialausgaben wieder an.
Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2021 in Sachsen-Anhalt 120 Mill. EUR Nettoausgaben für Leistungen nach dem SGB XII getätigt. Das entsprach einem Anstieg von 12 Mill. EUR (+11,1 %) gegenüber 2020.
Größter Kostenfaktor war dabei auch 2021 die Hilfe zur Pflege. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 63,4 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 76 Mill. EUR (+16,0 %; +11 Mill. EUR). Schwerpunkt bildete wiederholt die Pflege in stationären Einrichtungen. Die Kostenübernahme für die Pflege nach Arbeitgebermodell blieb weiter die Ausnahme.
Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII betrugen 2021 knapp 31 Mill. EUR. Das waren 25,3 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig ein Anstieg um 8,6 % (+2 Mill. EUR) zum Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg lag unter anderem in der Zahlung von Einmalhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Reichlich 8 Mill. EUR zahlten die öffentlichen Träger des Landes 2021 für die Übernahme der Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen und Hilfen zur Familienplanung. Die Summe ging um rd. 1 Mill. EUR (-11,4 %) zurück.
2021 wurden mehr als 5 Mill. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen gewährt. Darunter zählen insbesondere die Blindenhilfe, die Übernahme von Bestattungskosten und die Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes. Damit lagen diese Hilfen auf dem Niveau der Vorjahre.