Magdeburg. Sozialministerin Petra Grimm-Benne wirbt für die Teilnahme an der Sozialwahl 2023. Bis zum 31. Mai können die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Krankenkassen und die Vertreterversammlungen der Renten- und Unfallversicherungsträger bestimmen.
Ministerin Grimm-Benne (Foto): „Die gewählten Gremien bestimmen über den Haushalt der Sozialversicherungsträger und darüber, welche Gesundheitsleistungen, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen gefördert werden. Deshalb: Nutzen Sie Ihre Stimme, um demokratisch mitzuentscheiden, wofür Ihre Versicherungsbeiträge eingesetzt werden.“
Bei den Krankenkassen haben die gewählten Gremien Einfluss darauf, welche Zusatzleistungen für Versicherte erbracht sowie ob und in welcher Höhe Zusatzbeiträge erhoben werden sollen. Das Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung beruht auf dem Credo, wer Beiträge bezahlt, bestimmt auch mit bei der Wahl der ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden beispielsweise in diesem Jahr 300 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung aufgewendet. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen achten darauf, dass dieses Geld für moderne Versorgungsstrukturen und eine hohe Versorgungsqualität eingesetzt wird.
Alle Wahlberechtigten haben rote Briefumschläge mit den Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 per Post erhalten. Gewählt wird per Briefwahl. Bei den Ersatzkassen können die Wahlberechtigten ihre Stimme im Rahmen eines Modellprojekts erstmalig alternativ zur Briefwahl auch digital abgeben – vom PC zu Hause oder von einem mobilen Endgerät mit Internetanschluss aus.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
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