Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt hat zum 1. Januar 2025 die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes novelliert. Die Änderungen wirken sich insbesondere für die 14 Kreis- und Stadtsportbünde sowie die 52 Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt positiv aus. Bislang erhielten diese vom Ministerium für Inneres und Sport rund 5,5 Millionen Euro pro Jahr als Pauschalförderung. Um die Autonomie des Sports und dessen Strukturen zu stärken sowie sie bei der Bewältigung ihrer durch Preis- und Tarifsteigerungen jährlich steigenden Ausgaben zu unterstützen, wurde die Förderung nun um insgesamt rund 500.000 Euro auf 6 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
Sportministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Unsere Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Fachverbände im Sport sind für unsere Sportvereine unverzichtbar. Sie beraten Sportvereine und stellen für die einzelnen Sportarten relevante Regeln auf. Sportbünde und Fachverbände sind gelebter Ausdruck der Autonomie des Sports. Über die Pauschalförderung des Landes erhalten sie nun unbürokratisch mehr Geld, das ihre wertvolle Sportarbeit weiter absichert. Damit wird das Sportland Sachsen-Anhalt weiter gestärkt.“
Landessportbund-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch: „Die Aufstockung der Sportfördermittel für die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände gibt dem Sport in Sachsen-Anhalt den dringend notwendigen Handlungsspielraum, der die über Jahre gestiegenen Servicedienstleistungen und die tariflichen Veränderungen bei den Personalkosten berücksichtigt.“
Die Gelder verteilen sich auf die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände nach einem ausgeklügelten System an Sockelbeträgen, Servicepauschalen sowie mitglieder- und leistungsbezogenen Komponenten. Dieses ist in der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes transparent geregelt. Mit der Aufstockung insbesondere der Sockelbeträge und Servicepauschalen trägt das Land dem gestiegenen Betreuungsaufwand in den Gliederungen und Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen-Anhalt Rechnung.
Die überarbeitete Ausführungsverordnung finden Sie hier: lsaurl.de/ZW1JCd
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 21. Januar 2025