Staatssekretär Beck überreicht Förderbescheid: 1,75 Millionen Euro für Evangelische Stiftung Neinstedt

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Neinstedt. Sachsen-Anhalt fördert die Evangelische Stiftung Neinstedt mit insgesamt 1,75 Millionen Euro. Mit der Zuwendung aus dem Corona-Sondervermögen des Landes soll bis 2026 das Wohnheim „Marienhof“ für Menschen mit Behinderung umgebaut, saniert und erweitert werden.

Staatssekretär Wolfgang Beck (Foto) sagte bei der Übergabe des Fördermittelbescheides an die Stiftung: „Menschen mit Behinderungen brauchen optimale Wohn-, Arbeits- und Förderangebote. Dazu gehören eine moderne Ausstattung und genügend Platz. Der Umbau der Mehrbett- in Einzelzimmer sorgt für ein Plus an Lebensqualität und Infektionsschutz. Mit der Landesförderung wird noch besser gelingen, den in der Evangelischen Stiftung Neinstedt lebenden Menschen ein gutes und gesundes Zuhause zu bieten.“

Der Kaufmännische Vorstand der Evangelischen Stiftung Neinstedt, Stephan Zwick, freut sich über die Zuwendung und erläutert: „Trotz der vom Landkreis Harz bestätigten professionellen Umsetzung aller Corona-Schutzmaßnahmen breitete sich das Corona-Virus rasant im Wohn- und Betreuungsbereich „Marienhof“ aus und führte leider zu mehreren Todesfällen. Dank der Umbauförderung können wir künftig einen besseren Gesundheits- und Infektionsschutz gewährleisten und beugen damit weiteren Pandemiefolgen vor.“

Die Evangelische Stiftung Neinstedt ist ein gemeinnütziger sozialdiakonischer Dienstleister in der Behinderten-, Senioren-, Kranken-, Kinder- und Jugendhilfe und in der Gesundheitswirtschaft.

Hintergrund:

Die Mittel für den Um- und Anbau stammen aus dem Sondervermögen Corona, das vom Land Sachsen-Anhalt zur Bewältigung und Prävention der Folgen der Pandemie bereitgestellt wird. Das Gesamtvolumen dieser Fördermittel für Träger und Einrichtungen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe beläuft sich auf 154 Millionen Euro. Über die Corona-Investitionsrichtlinie Sachsen-Anhalt wurden bislang insgesamt 101 Anträge bearbeitet, von denen bislang 86 Anträge positiv beschieden wurden.

Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21. November 2024