Anmeldungen ab sofort möglich / Beginn am 16. Mai 2022
Für den Zensus 2022 – eine europaweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung – sucht die Stadtverwaltung noch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Der Zeitraum erstreckt sich über 12 Wochen und beginnt am 16. Mai 2022. Die Befragungstermine können innerhalb dieses Zeitraumes in Absprache mit der Erhebungsstelle frei eingeteilt werden. Pro erfolgreicher Befragung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Interessierte und zuverlässige Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und Interviews für den Zensus vornehmen möchten, können sich beim Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung unter der Rufnummer 03 91/ 540 39 35 oder per E-Mail an Magdeburg@ehst.sachsen-anhalt.de melden.
Im kommenden Jahr findet mit dem Zensus 2022 eine bundesweite Volkszählung statt. Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten über die Bevölkerung, ihre Erwerbstätigkeit und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben. Die Ergebnisse dienen als Planungsgrundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse.
Der Zensus 2022 besteht aus einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis, einer Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Er ist damit vor allem eine erneute Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl. Auf Basis der ermittelten Einwohnerzahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt.
Neben der unmittelbaren Verwendung für politische Planungen und Entscheidungen liefert der Zensus wichtige Informationen für zahlreiche andere Statistiken. Sie werden beispielsweise als Basis für die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes genutzt. Die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ist notwendig, um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie etwa Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit.
Der Zensus war ursprünglich in diesem Jahr vorgesehen. Aufgrund der Pandemie musste er jedoch in das nächste Jahr verschoben werden. Beim Zensus 2022 kommt – wie schon beim Zensus 2011 – ein von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickeltes Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Bei einer registergestützten Methode werden hauptsächlich Daten vorhandener Verwaltungsregister genutzt, um die notwendigen Planungsdaten zu gewinnen. Somit wird die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht um Auskunft gebeten.
Eine Vollerhebung erfolgt an Anschriften mit Sonderbereichen, da dort erfahrungsgemäß eine größere Fluktuation herrscht. Für Wohnungen und Gebäude gibt es keine flächendeckenden Register. Daher werden Besitzer*innen von Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden in Deutschland postalisch befragt.
Die Ergebnisse der Befragungen werden im Anschluss mit den Registerdaten zusammengeführt. Durch diese Verknüpfung werden zudem Haushaltsstrukturen als zusätzliche Merkmale gebildet.
Wer zur Teilnahme ausgewählt wurde und die Mitwirkung verweigert, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen. Um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aber aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Gleichzeitig sollen so viele allgemeine Erkenntnisse wie möglich aus den veröffentlichten Daten gezogen werden können. Dies wird durch den Einsatz eines sogenannten Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet.
Foto (c) Statistische Ämter des Bundes und der Länder