Magdeburg. Auch für das Programmjahr 2024 können in Magdeburg wieder Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Das Stadtplanungsamt nimmt bis zum 31. Januar 2023 Fördermittelanträge für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entgegen.
Die Antragsformulare sind im Internet direkt unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Bürgerservice/Formulardepot erhältlich.
Die drei Förderprogramme entstanden bei einer Umstrukturierung der Städtebauförderung durch den Bund und die Bundesländer in den vergangenen Jahren. Sie ersetzen insgesamt fünf frühere Programme. Die bisherigen Fördervoraussetzungen bleiben bestehen und werden durch zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen ergänzt. Dazu gehört, dass im Rahmen des Gesamtvorhabens auch Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns), in angemessenem Umfang erfolgen müssen.
Fördermittel können nicht nur dafür eingesetzt werden, sondern insbesondere auch zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (zum Beispiel energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität).
Für das Programmjahr 2024 ist die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für Einzelmaßnahmen in den Gebieten Altstadt, Siedlung Reform, Stadtfeld Ost, Stadtfeld West, Cracau, Werder und Brückfeld möglich.
Für die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ können Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Barleber See, Leipziger Straße, Alte Neustadt, Neue Neustadt, Neustädter See, Kannenstieg, Buckau, Fermersleben, Salbke und Westerhüsen beantragt werden.
Ebenfalls zum Programmjahr 2024 ist die Antragstellung im Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Neustädter See, Kannenstieg, Neu Olvenstedt, Rothensee und Reform (ohne Siedlung Reform) möglich. In den Stadtteilen Neustädter See und Kannenstieg können dabei nur Maßnahmen beantragt werden, die den Abriss/Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude zum Ziel haben.
Grundlage ist die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt nach dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2021.
Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2024 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2025 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Aufnahme in die Bewilligung oder ohne Genehmigung wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.
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Text: Landeshauptstadt Magdeburg