StÀrkung der Bundeswehr: Zeitenwende-Gesetz passiert den Bundesrat

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Das vom Bundestag beschlossene Artikelgesetz zur weiteren StĂ€rkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr – auch als Zeitenwende-Gesetz bekannt – billigte der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025.

Das Gesetz aus der Feder der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die verĂ€nderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ziel sei es, die Bundeswehr stĂ€rker auf die Landes- und BĂŒndnisverteidigung auszurichten und ihre Verteidigungs-  und AbschreckungsfĂ€higkeit in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Partnern zu erhöhen, so die Bundesregierung.

Einsatzbereitschaft und VerfĂŒgbarkeit von Personal

Das Gesetz soll die Einsatzbereitschaft und die VerfĂŒgbarkeit von Bundeswehreinheiten langfristig sicherstellen. Hierzu sei mehr Personal erforderlich, um fĂŒr Herausforderungen in der Zukunft gerĂŒstet zu sein. Die Bundesregierung hĂ€lt eine erhöhte VerfĂŒgbarkeit des militĂ€rischen Personals fĂŒr zwingend notwendig, um auch weiterhin eine verlĂ€ssliche und schlagkrĂ€ftige Armee bereitzustellen zu können.

Zahlreiche Maßnahmen

Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, unter anderem:

  • umfangreiche Verbesserungen bei Sold und Versorgung,
  • einen höheren Auslandsverwendungszuschlag,
  • einen Ehegattenzuschlag fĂŒr mit in das Ausland umziehende Ehegatten,
  • eine höhere Übergangsbeihilfe,
  • verbesserte Rahmenbedingungen fĂŒr die dienstliche MobilitĂ€t,
  • flexiblere Arbeitszeitregelungen,
  • mehr Personal im SanitĂ€tsdienst.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden. Es tritt zum großen Teil am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2025

Symbolfoto (c) Bundeswehr/Jonas Weber