Magdeburg. Ab heute können Obst- und Weinbauern in Sachsen-Anhalt, die durch die Frostereignisse im April 2024 erhebliche Ertragsverluste erlitten haben, finanzielle UnterstĂŒtzung beantragen. Das Antragsverfahren fĂŒr die Frosthilfen ist heute gestartet und lĂ€uft bis zum 30. September 2024. Die AntrĂ€ge sind bei den zustĂ€ndigen Ămtern fĂŒr Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.
Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze (Foto) betont: âDer Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbĂŒrokratisch konkrete Hilfen fĂŒr die Betroffenen bereitstellen konnten.â
Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist. Die betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe können UnterstĂŒtzungsleistungen von bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. PrioritĂ€t haben dabei KreditzuschĂŒsse in Höhe von 20 Prozent der Nettokreditsumme, bis zu einer Höchstgrenze von 7.000 Euro pro Hektar.
Hintergrund: Das Frostereignis im April 2024 wurde als Naturkatastrophe gemÀà der Nationalen Rahmenrichtlinie eingestuft. Ziel der Hilfen ist es, die durch den Frost verursachten Einkommensverluste abzumildern.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter: https://elaisa.sachsen-anhalt.de.
Weitere HintergrĂŒnde zu den Hilfen finden Sie hier
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am 30. August 2024