Minister Sven Schulze: „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen.“
Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden. Dabei werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
Landwirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „In der Landwirtschaft steht ein Generationswechsel an. Daher ist es mir besonders wichtig, unsere Junglandwirte zu unterstützen. Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt den Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern.“
Das Antragsverfahren startet am 31. August 2023. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Weitere Informationen zu den Antragsberechtigungen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter: https://elaisa.sachsen-anhalt.de.
Hintergrund: Die „Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte“ in Sachsen-Anhalt ist eine Fortführung der bestehenden Existenzgründerbeihilfe, die seit 2017 angeboten wird. Von 2017 bis 2022 konnten 81 Vorhaben mit knapp 5,53 Millionen Euro umgesetzt werden. Die Maßnahme wird mit Landesmitteln und Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des Strategieplans für Deutschland gewährt.
Zu den wesentlichen Neuerungen der Niederlassungsbeihilfe in Abgrenzung zur Existenzgründerbeihilfe zählen u. a.:
- Voraussetzung für eine Förderung ist ein Maximalumsatz des Unternehmens von 850.000 Euro bzw. 600.000 Euro. Das bedeutet eine Erhöhung des Umsatzes um 100.000 Euro für:
- alle landwirtschaftlichen Unternehmen von 750.000 Euro auf 850.000 Euro
- für spezialisierte Ackerbaubetriebe von 500.000 Euro auf 600.000 Euro
- Ausschöpfung der Förderobergrenze von 100.000 Euro (statt bisher 70.000 Euro): Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von 5 Jahren. Hintergrund: Der Kapitalbedarf landwirtschaftlicher Unternehmen je Arbeitsplatz ist wesentlich höher als in vielen Teilen der gewerblichen Wirtschaft. Darüber hinaus unterliegt der Sektor größeren Risiken, wie dem Wetter oder den stetig wachsenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe. Da die Mittel nicht an spezifische Ausgaben gebunden sind, haben die Junglandwirte größtmögliche Freiheit, um ihr Konzept zu entwickeln.
Text/Foto: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt