Magdeburg. Ab 1. August 2023 wird die Ausbildung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern aus Landesmitteln vergütet. Das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfeausbildung ist am Freitag vom Magdeburger Landtag beschlossen worden. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sprach von einem sehr wichtigen Baustein, um die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für junge Menschen in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Im Landeshaushalt werden für diese Ausbildungsvergütung in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro brutto monatlich festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Schülerinnen und Schüler, die ab 1. August eine Ausbildung als Pflegehelferin oder Pflegehelfer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen beginnen, erhalten damit eine Ausbildungsvergütung. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sei der Weg frei für die Ausbildungsträger, entsprechende Ausbildungsverträge abzuschließen, sagte die Ministerin. Die Antragsformulare zur Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung sollen nach der Veröffentlichung im Gesetzgebungs- und Verordnungsblatt kurzfristig von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden. Die Einrichtungen sollten auch noch nicht abgeschlossene Verträge zügig unterzeichnen, da mit der Beschlussfassung des Landtages die Anträge auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden können.
Die Finanzierung der Schulgeldfreiheit in der Ausbildung der Altenpflegehilfe und der Altenpflege wird bereits seit 2019 durch das Sozialministerium übernommen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
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