Magdeburg/ST. Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt schließt sich den Forderungen des Bundesverbandes
anlässlich des Auslaufens der Möglichkeit, eine telefonische AU zu bescheinigen, an und fordert für die Zukunft die Wiedereinführung dieses Instruments in der Regelversorgung.
Die telefonische AU hat sich in den letzten Jahren bewährt und sollte für Patienten, die in den Praxen bekannt sind, beibehalten werden. Eine Regelung, die in der Pandemie aus der Not heraus eingeführt wurde und die hervorragend funktionierte wieder abzuschaffen, ist nicht wirklich zu verstehen. Erkrankungen, wie beispielsweise milde Infekte der oberen Luftwege oder Gastroenteritiden, könnten so weiterhin effektiv und ressourcenschonend betreut und versorgt werden. Die Hausärzte kennen ihre Patienten und können sehr gut einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll und möglich ist. Die zeitliche Begrenzung auf 2 mal 7 Tage hat sich auch bewährt und sollte ebenfalls in dieser Form beibehalten werden, wenn die telefonische AU wieder möglich ist.
Die telefonische Krankschreibung ist genau wie die Videosprechstunde eine Möglichkeit, das System zu entlasten und trägt dazu bei, in Zeiten knapper werdender Arztarbeitszeit zukunftsfähig zu bleiben. Die nächste Erkältungswelle kommt bestimmt.
Der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. ist die Interessenvertretung der Allgemeinmediziner und Hausärztlichen Internisten im Bundesland und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen in unseren Praxen und eine bestmögliche qualifizierte Versorgung der Patienten ein
Symbolfoto/pixabay
Text: Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V.