Salzwedel. Das Ministerium für Inneres und Sport hat heute zum neunten Mal zum Stiftungstag und damit zum Austausch über aktuelle Themen und Entwicklungen des Stiftungsrechts eingeladen. Unter dem Motto „Zusammen Zukunft gestalten“ trafen sich mehr als einhundert Vertreterinnen und Vertreter der Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt in Salzwedel.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mit dem Stiftungstag wollen wir die vielseitige und engagierte Arbeit der mehr als 350 Stiftungen in Sachsen-Anhalt würdigen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie viele Menschen sich für die Stiftungslandschaft in unserem Land und damit zum Wohle anderer einsetzen. Mit dem Ziel, das Stiftungswesen in Sachsen-Anhalt weiter zu fördern und damit die Zivilgesellschaft insgesamt zu stärken, wurde gerade das Stiftungsgesetz novelliert. Damit wird den Stiftungen ein anwenderfreundlicheres, verständlicheres und rechtssicheres Gesetz an die Hand gegeben.“
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 24. April 2024 die Novellierung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt beschlossen. Das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene neue, bundesweit geltende Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch hatte Anpassungen auf Landesebene notwendig gemacht. Während bis dahin das zivilrechtliche Stiftungsrecht für Stiftungen des bürgerlichen Rechts teilweise auf Bundesebene und teilweise in den Landesstiftungsgesetzen verankert waren, hat der Bund das zivilrechtliche Stiftungsrecht im Juli 2023 nunmehr erstmals abschließend bundeseinheitlich geregelt.
Durch die Stiftungsreform des Bundes sind bürokratische Hürden für Stiftungen entfallen: Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss sich keine Stiftung mehr mit den jeweiligen Landesgesetzen auseinandersetzen. Es gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Darüber hinaus wird das Stiftungsrecht digitaler. Zum 1. Januar 2026 tritt ein vom Bundesamt für Justiz zentral verwaltetes elektronisches Bundesstiftungsregister in Kraft. Durch das Register soll die Transparenz über Stiftungen weiter erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert werden.
Infolge der bundesgesetzlichen Änderungen entfallen auf Landesebene alle stiftungszivilrechtlichen Regelungen. Im Landesrecht werden nur noch die Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden geregelt und die bereits bestehenden Befugnisse der Stiftungsaufsicht werden unter den Rahmenbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches konkretisiert. Ab Ende 2026 entfällt zudem die Notwendigkeit für das bestehende, vom Landesverwaltungsamt geführte Stiftungsverzeichnis. Dem trägt die vom Landtag Sachsen-Anhalt beschlossene Novelle des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Rechnung. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen für staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts fortentwickelt.
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 03. Mai 2024