Stille Nacht, strittige Nacht: Wie vor Gericht um Weihnachten und Silvester gestritten wird

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Kaum jemand dĂŒrfte Interesse daran haben, ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit oder zwischen den Jahren zu streiten. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen es gerade an diesen Tagen zu Auseinandersetzungen kommt. Mal geht es um einen Brand in der Nachbarwohnung und einen dadurch nötigen Auszug, mal um den Weihnachtsmarkt und mal um das Streuen am Silvesterabend. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat fĂŒr seine Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.

Kommt es ĂŒber die Weihnachtstage hinweg in einer Mietwohnung immer wieder zu einem Heizungsausfall, so ist das natĂŒrlich besonders Ă€rgerlich. Denn in dieser Zeit verbringen die Menschen viel Zeit zu Hause. Sie wollen feiern und nicht gestört werden. Im konkreten Fall informierte der Mieter stets den Hausmeister, der dann auch die Heizung wieder zum Laufen brachte. Trotzdem gestand das Amtsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 33 C 588/11-76) den Betroffenen eine Mietminderung um 25 Prozent zu.

Noch weit schlimmer erwischte es eine Familie, die wegen eines Brandes in einer Nachbarwohnung ĂŒber Weihnachten ihre eigenen vier WĂ€nde verlassen musste und ĂŒber lĂ€ngere Zeit nicht zurĂŒckkehren konnte. Die Instandsetzungszeit betrug 18 Monate, wĂ€hrend derer keine Miete bezahlt werden musste. Die Mieter forderten zudem rund 19.000 Euro fĂŒr anderweitige Unterbringung. Das Amtsgericht MĂŒnchen (Aktenzeichen 414 C 22911/18) entsprach dem nicht, denn der EigentĂŒmer habe den Mangel, der Auslöser fĂŒr den Auszug war, nicht zu vertreten.

Wer einen Weihnachtsmarkt besucht, der möchte dabei nicht unbedingt von mehreren Videokameras erfasst werden. Doch die erhöhte Gefahrenlage im öffentlichen Raum kann das wegen der Gefahr grĂ¶ĂŸerer Straftaten inzwischen durchaus erfordern. Das Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 10 A 5210/22) gestattete jedenfalls mit dieser BegrĂŒndung die Überwachung eines Weihnachtsmarktes mit Videokameras.

WeihnachtsmĂ€rkte sind nicht nur der Lieblingsort vieler Deutscher wĂ€hrend der Adventszeit, sondern auch begehrte PlĂ€tze fĂŒr Standbetreiber. Das Verwaltungsgericht LĂŒneburg (Aktenzeichen 5 B 10/12) entschied, dass eine Gemeinde bei mehr Nachfrage als vorhandenen StellplĂ€tzen ĂŒber ein Punktesystem bestimmen darf, wer auf dem Markt vertreten ist.

Das GlockenlĂ€uten von Kirchen ist fĂŒr manche Anwohner immer wieder ein Stein des Anstoßes. Im Ortsteil einer Kommune wurde werktags zweimal sowie am Weihnachtsnachmittag und an Feiertagen jeweils einmal am Nachmittag gelĂ€utet, was einem Nachbarn zu oft erschien. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 4 U 17/18) stimmte der geforderten Reduzierung der LautstĂ€rke nicht zu. Schließlich handle es sich jedes Mal nur um zweieinhalb Minuten.

Wenn ein Weihnachtsbaum im öffentlichen Raum nicht standsicher und damit fehlerhaft aufgestellt wurde, dann haftet der Aufsteller (hier: stĂ€dtische Mitarbeiter im Auftrag einer EigentĂŒmergemeinschaft) fĂŒr den entstehenden Schaden. Der Baum war an Heiligabend umgeweht worden und hatte eine Kurierfahrerin verletzt. Nach Meinung des Oberlandesgerichts DĂŒsseldorf (Aktenzeichen 22 U 137/21) hĂ€tte der Baum so stabil stehen mĂŒssen, dass er den zu erwartenden Winden standhĂ€lt.

Ist kein erhöhter Publikumsverkehr zu erwarten, dann darf der EigentĂŒmer eines WohngrundstĂŒcks am Silvesterabend um 20 Uhr das Streuen von Sand auf dem Gehsteig einstellen. Hier war eine FußgĂ€ngerin zwischen 22:40 und 23:30 Uhr gestĂŒrzt und hatte sich verletzt. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 21 U 16/18) urteilte, dass es sich nicht um einen besonders frequentierten Ort gehandelt habe und deswegen auch an Silvester keine erweiterte nĂ€chtliche Winterdienstpflicht bestanden habe.

Der EigentĂŒmer einer Wohnung darf seinem Mieter die fristlose KĂŒndigung aussprechen, wenn dieser in dem Objekt mit Glasscherben ummantelte sogenannte „Polenböller“ lagert. Dies entschied das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 474 C 13200/19). Der Mieter hatte beabsichtigt, die Böller nicht in der Silvesternacht, sondern zur BekĂ€mpfung einer Rattenplage einzusetzen.

Text/Foto: BundesgeschÀftsstelle Landesbausparkassen (LBS) am 16. Dezember 2024