Magdeburg. Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen spricht sich dafĂŒr aus, dass der Schwangerschaftsabbruch auĂerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. Nachdem heute der Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht wurde, fordert sie die Landesregierung auf, sich dafĂŒr auf Bundesebene einzusetzen. Dazu sagt Susan Sziborra-Seidlitz (Foto), gesundheitspolitische Sprecherin der grĂŒnen Landtagsfraktion:
âDie Kommission hat festgestellt, dass die Strafbarkeit von SchwangerschaftsabbrĂŒchen in der FrĂŒhphase einer Schwangerschaft nicht haltbar ist. Das ist ein wichtiges Zeichen. Das lĂ€sst nur einen Schluss zu: Paragraf 218 im Strafgesetzbuch muss weg. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafĂŒr einzusetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch auĂerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wirdâ, so Sziborra-Seidlitz.
âDer Paragraf 218 stigmatisiert und kriminalisiert ungewollt Schwangere und diejenigen, die ihnen helfen. Er erschwert den Zugang zu sicheren SchwangerschaftsabbrĂŒchen. SchwangerschaftsabbrĂŒche sind Teil der RealitĂ€t von Frauenleben und ein Bestandteil von Frauengesundheit. Und Frauengesundheit gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Ein nicht sicherer Zugang gefĂ€hrdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren.â
Text: Fraktion BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt am 15. April 2024
Foto (c) Jan-Christoph Elle