Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Bei Stellenausschreibungen an landeseigenen Kliniken soll sowohl die Ausbildung als auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen Bestandteil der Aufgabenbeschreibung sein.
„Lange Zeit war die Versorgungslage in Sachsen-Anhalt für ungewollt Schwangere im Vergleich zu anderen Bundesländern gut. Das Land hat jahrelang davon profitiert, dass es in der DDR ein liberaleres Schwangerschaftsabbruchsrecht als heute gab. Doch die in der DDR ausgebildeten Ärztinnen gehen jetzt in Rente. Die kürzlich veröffentlichte ELSA-Studie stellt fest: Die Ausbildung von Ärztinnen ist nicht ausreichend. Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Ausbildung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mindestens in den landeseigenen Kliniken abgesichert ist“, fordert Susan Sziborra-Seidlitz (Foto), gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
„Dafür müssen Schwangerschaftsabbrüche in den Stellenausschreibungen der landeseigenen Kliniken verankert werden. Der Hauptgrund für die mangelnde Ausbildung ist die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Paragraf 218 Strafgesetzbuch. Weder Frauen in Notlagen noch Ärzt*innen dürfen stigmatisiert und kriminalisiert werden. Deswegen muss der Schwangerschaftsabbruch endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Es ist gut, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung dies auch empfiehlt und damit die Debatte um selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche wieder öffnet“, betont Sziborra-Seidlitz.
Text: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt am 24. April 2024
Foto (c) Jan-Christoph Elle