Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlÀngert
Die Bundesregierung hat die VerlĂ€ngerung der Zugangserleichterungen fĂŒr den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der BeschĂ€ftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 … Weiter