Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansbach: Fotografische Meldung von Falschparkern ist rechtmäßig und darf nicht bestraft werden
Versuch der Einschüchterung durch die bayerische Polizei und die Datenschutzbehörde des Freistaates eindrucksvoll gescheitert Verwaltungsgericht Ansbach veröffentlicht Begründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung, dass die Meldung und fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker rechtmäßig ist und nicht bestraft werden darf Durch Fotografien … Weiter