Bundesrat billigt verlÀngerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

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Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort: Am 11. MĂ€rz 2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Nach Unterzeichnung durch den BundesprĂ€sidenten kann das Gesetz in Kraft treten. LĂ€ngere Bezugsdauer – vereinfachter ZugangEs erhöht die … Weiter