Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt 2023
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Kabinett hat den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Der Nachtragshaushalt soll die Finanzierung des Sondervermögens Corona auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Das Land schafft damit vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 … Weiter