EuGH: Leiharbeit darf nach EU-Recht jahrelang dauern
Laut dem heutigen Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) besteht auch nach jahrelanger TĂ€tigkeit als Leiharbeiter nach EU-Recht kein Anspruch auf Festanstellung. Nach deutschem Recht gelten 18 Monate Ăberlassungshöchstdauer, von denen aber durch TarifvertrĂ€ge abgewichen werden kann. Die Vorsitzende der Partei DIE … Weiter