Erneute Verlängerung der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen

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Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert auch die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts die seit dem 19. März 2020 geltenden steuerlichen Erleichterungen. Das sind die zinslose Stundung von Steuerforderungen und das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich des Verzichts auf Säumniszuschläge. Finanzminister Michael Richter (Foto): „Wir haben … Weiter