Bundesrat gibt Weg frei fĂŒr Mutterschutz bei Fehlgeburten

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Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Fehlgeburten ab der 13. Woche Nach der Entbindung gilt fĂŒr MĂŒtter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dĂŒrfen. Frauen, die … Weiter