Keine „Rosinenpickerei“ bei Hartz IV
Personen, die Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV) erhalten, dürfen bei endgültigen Leistungsfestsetzungen ihre Klagen gegen Bescheide nicht auf einzelne für sie günstige Monate beschränken. Dies hat das SG Dresden mit Urteil vom 30.11.2021 entschieden. Hilfebedürftige mit monatlich … Weiter