Corona keine Naturkatastrophe: Reiseversicherung haftet nicht fĂŒr Ersatzflug bei coronabedingter Flugannullierung
Das AG MĂŒnchen hat entschieden, dass eine Reiseabbruchsversicherung bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Fluges nicht fĂŒr die Kosten eines Ersatzfluges haftet. Der KlĂ€ger schloss bei der Beklagten am 27.01.2020 eine ReiserĂŒcktrittsversicherung ab, die auch eine Reiseabbruchsversicherung beinhaltete. Nach den Versicherungsbedingungen … Weiter