Verwaltungsgericht Halle: Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig
Sachsen-Anhalt. Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag einer Hallenserin gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Der ungeimpften Antragstellerin wurde im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus … Weiter