Zahnimplantate nur im Ausnahmefall
Zahnimplantate fallen grundsĂ€tzlich nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hiervon ausgenommen sind nur Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung bei besonders schweren FĂ€llen, soweit seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegende Ausnahmeindikationen vorliegen. Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um … Weiter