GEW Sachsen-Anhalt: EnttĂ€uschende Entscheidung im Normenkontrollverfahren zur âVorgriffsstunde“
Am heutigen 7. MĂ€rz hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sogenannte Vorgriffsstunde leider bestĂ€tigt. Mit groĂer BestĂŒrzung haben die beiden KlĂ€ger*innen diese gerichtliche Entscheidung nach einer mĂŒndlichen Anhörung zur Kenntnis genommen. Die Beamtin und der angestellte Lehrer, die sich als GEW-Mitglieder … Weiter