Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt GrundgesetzĂ€nderungen zu
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. MĂ€rz 2025 im Bundesrat klar die fĂŒr eine GrundgesetzĂ€nderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse Die GrundgesetzĂ€nderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben fĂŒr Verteidigung, … Weiter