GRUNDSTEUER: „Erstmal nicht zahlen“ – Für Hausbesitzer könnte es sonst teurer werden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die eine Neubewertung von Grundstücken nach objektiven Kriterien vorsieht. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, doch ob dies überall gelingt, bleibt fraglich. Städte und Gemeinden haben die … Weiter