GRUNDSTEUER: „Erstmal nicht zahlen“ – FĂŒr Hausbesitzer könnte es sonst teurer werden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die eine Neubewertung von GrundstĂŒcken nach objektiven Kriterien vorsieht. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, doch ob dies ĂŒberall gelingt, bleibt fraglich. StĂ€dte und Gemeinden haben die … Weiter