Mehrheiten fĂŒr Lockerung der Schuldenbremse reichen in vielen BundeslĂ€ndern nicht
Die Schuldenbremse auf LĂ€nderebene können nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, ThĂŒringen und das Saarland per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Landesparlamenten lockern. In den restlichen BundeslĂ€ndern sind VerfassungsĂ€nderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig. âEs ist keineswegs ausgemacht, dass in den LĂ€ndern Mehrheiten fĂŒr … Weiter