Amokfahrt auf Berliner Stadtautobahn A100: Unterbringung des Beschuldigten in Psychiatrie angeordnet
Das LG Berlin hat am 31.01.2022 in dem Prozess um die Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn im Sommer 2020 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Nach den Feststellungen der Kammer ist der … Weiter