Heute im Bundesrat: Ruf nach schÀrferen Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen

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Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen, wie etwa K.o.-Tropfen, verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird derzeit nicht angemessen bestraft. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. In einer am 21. MĂ€rz 2025 gefassten Entschließung fordert er … Weiter