Tragen einer OP-Maske: Kein tariflicher Erschwerniszuschlag in der Reinigungsbranche
BeschĂ€ftigte der Reinigungsbranche, die bei der DurchfĂŒhrung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der KlĂ€ger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft tĂ€tig. Auf das ArbeitsverhĂ€ltnis findet der … Weiter