Nicht jede Pille ist Medizin
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass NahrungsergĂ€nzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ĂŒbernommen werden mĂŒssen. Geklagt hatte eine 50-jĂ€hrige Frau aus dem Landkreis OsnabrĂŒck, die an einer Intoleranz gegenĂŒber Histamin in … Weiter