EuGH: Leiharbeit darf nach EU-Recht jahrelang dauern
Laut dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besteht auch nach jahrelanger Tätigkeit als Leiharbeiter nach EU-Recht kein Anspruch auf Festanstellung. Nach deutschem Recht gelten 18 Monate Überlassungshöchstdauer, von denen aber durch Tarifverträge abgewichen werden kann. Die Vorsitzende der Partei DIE … Weiter