Boxer auf 38 Quadratmetern: Vermieter durfte Hundehaltung nicht verweigern
Die Tierhaltung sorgt immer wieder fĂŒr Streitereien zwischen ImmobilieneigentĂŒmern und Mietern. In Köln hielt ein Mieter in nur einem Zimmer mit einer FlĂ€che von 38 Quadratmetern einen Boxerhund, was der Vermieter als zu beengte VerhĂ€ltnisse betrachtete. Das Gericht war nach … Weiter