Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des § 219a
Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB begrüßt. Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Durch diese Regelung konnte schon die sachliche Ankündigung, in einer ärztlichen Institution Schwangerschaftsabbrüche … Weiter