GMK-Beschluss: Testpflichten fĂŒr geimpftes und genesenes Praxis-Personal erleichtern
Magdeburg. Die mit dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 b IfSG) vorgeschriebenen Testpflichten fĂŒr Geimpfte und Genesene vor allem in Arztpraxen und Kliniken sollen erleichtert werden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fordert den Bundesgesetzgeber auf, klarzustellen, dass fĂŒr immunisierte BeschĂ€ftigte in bestimmten Einrichtungen (§ … Weiter