BKA: Psychoaktive Stoffe in Nahrungsmitteln – Das Bundeskriminalamt warnt vor den Gefahren insbesondere fĂŒr Kinder
Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln, die mit natĂŒrlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) angereichert sind. Dieses ist nach dem BetĂ€ubungsmittelgesetz (BtMG) als verkehrsfĂ€higes, aber nicht verschreibungsfĂ€higes BetĂ€ubungsmittel eingestuft. Derartige Produkte dĂŒrfen daher nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren … Weiter