Oberverwaltungsgericht: Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der Partei AfD
Magdeburg. Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Mitgliedschaft in der Partei „Alternative fĂŒr Deutschland“ (AfD) nicht die waffenrechtliche UnzuverlĂ€ssigkeit zur Folge hat. Damit wurde die vorausgehende Entscheidung des … Weiter