Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz erleichtert Testbetrieb fĂŒr neue telemedizinische UnterstĂŒtzung
Neue Konzepte fĂŒr die Versorgung von Patientinnen und Patienten durch den Rettungsdienst können kĂŒnftig in Sachsen-Anhalt einfacher erprobt werden. Rechtlich möglich wird das durch die neue Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das der Landtag von Sachsen-Anhalt am Dienstag verabschiedet … Weiter