Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz erleichtert Testbetrieb für neue telemedizinische Unterstützung

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Neue Konzepte für die Versorgung von Patientinnen und Patienten durch den Rettungsdienst können künftig in Sachsen-Anhalt einfacher erprobt werden. Rechtlich möglich wird das durch die neue Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das der Landtag von Sachsen-Anhalt am Dienstag verabschiedet … Weiter