Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten nach misslungenem Rolex-Kauf
Ein UhrenhĂ€ndler ist an den einmal geschlossenen Kaufvertrag gebunden, auch wenn die verkaufte Rolex nur noch teurer lieferbar ist. Der Kunde muss allerdings seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und nach gĂŒnstigeren Angeboten Ausschau halten. Der KlĂ€ger bestellte ĂŒber die Website der beklagten … Weiter