Finanzierung des Corona-Sondervermögens: Landesregierung bereitet Nachtragshaushalt 2023 vor
Magdeburg. Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes aus drei Gründen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine eingehende Prüfung des Urteils durch das Ministerium der Finanzen des Landes hat gezeigt, dass sich Konsequenzen für die Finanzierung des Sondervermögens … Weiter