Heute im Bundesrat: Ruf nach schärferen Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen
Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen, wie etwa K.o.-Tropfen, verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird derzeit nicht angemessen bestraft. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. In einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung fordert er … Weiter