Sprengung von Geldautomaten: PlÀne sehen hÀrtere Strafen vor
Wer Geldautomaten sprengt, auf den könnten kĂŒnftig schĂ€rfere Strafen zukommen. Nach gemeinsamen PlĂ€nen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen Geldautomaten-Sprengungen kĂŒnftig mit Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens 5 Jahren bis zu 15 … Weiter