Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen
WIESBADEN – Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen: Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, darf auf jeder Hälfte des Stimmzettels nur ein Wahlvorschlag … Weiter