Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidenten-wahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien
Bundesverfassungsgericht. Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und … Weiter