GEW Sachsen-Anhalt: Enttäuschende Entscheidung im Normenkontrollverfahren zur „Vorgriffsstunde“
Am heutigen 7. März hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sogenannte Vorgriffsstunde leider bestätigt. Mit großer Bestürzung haben die beiden Kläger*innen diese gerichtliche Entscheidung nach einer mündlichen Anhörung zur Kenntnis genommen. Die Beamtin und der angestellte Lehrer, die sich als GEW-Mitglieder … Weiter