Die Einführung eines „Teilhabegeldes“ könnte das Armutsrisiko von Millionen von Kindern verringern. Das zeigen Modellrechnungen des ifo Instituts für die Bertelsmann Stiftung. „Der Anteil von armutsgefährdeten Kindern könnte um bis zu 11 Prozentpunkte sinken“, sagt Studienautor und ifo-Experte Maximilian Blömer (Foto). Das „Teilhabegeld“ ist eine Variante der Kindergrundsicherung. Die Simulationsrechnungen zeigen, dass es vor allem Alleinerziehenden, ärmeren und kinderreichen Familien helfen würde. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Einführung einer Kindergrundsicherung vereinbart.
Ein durch Steuern finanziertes „Teilhabegeld“ kostet den Staat nach der ifo-Berechnung 10 bis 24 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommt, dass viele Eltern ihre Erwerbstätigkeit verringern oder ganz aufgeben würden. Damit fielen 398.000 bis 705.000 Vollzeitstellen weg, was die Staatseinnahmen an Steuern und Abgaben zusätzlich verringern würde. Insgesamt könnten die jährlichen Gesamtkosten auf 20 bis 37 Milliarden Euro steigen. „Je nach Höhe kostet so eine Leistung auch mehr,“ sagt Blömer. „Es ist bisher unklar, wie viel die neue Bundesregierung bereit ist, auszugeben.“
Das „Teilhabegeld“ würde bestehende Leistungen bündeln und ersetzen, zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag. Dadurch würden Kinder vom Transfersystem des Sozialgesetzbuches (SGB) II abgekoppelt. Es würde mit steigendem Einkommen der Eltern geringer ausfallen. „Es ist sinnvoll, die verschiedenen Leistungen für Familien zusammenzulegen und damit zu vereinfachen. Dennoch muss die Ausgestaltung eines Teilhabegeldes gut mit anderen Leistungen, wie dem geplanten Bürgergeld, abgestimmt werden“, sagt Blömer.
In Anspruch nehmen könnten das „Teilhabegeld“ Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beziehungsweise bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. Der steuerliche Kinderfreibetrag bliebe bestehen. Mehrbedarf, etwa bei getrennt lebenden Familien, Beeinträchtigungen oder Krankheit, würde zusätzlich abgedeckt.
Foto/Text ifo Institut